...wobei das eine veraltete Lesart der Bauvorschriften ist (und die BauO NRW ist das älteste, was man in Deutschland finden kann).
Die MBO definiert solche Gebäude nicht als aneinander gebaut, und auch die BauO NRW gibt das, streng betrachtet, auch nicht her.
Ich halte den Kommentar für falsch und auch die zugehörigen Ausführungen des Bauministeriums, aber man sollte andere Meinungen natürlich immer für eine Gesamtbewertung im Hinterkopf haben.
Dieses wurde hier jedoch, soweit ich mich erinnere, schon mal früher im Detail diskutiert.
Gruß
Alexander Vonhof