Hallo Forumteilnehmer,
kann mir jemand sagen, ob eine gemäß Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr für Zufahrten/Durchfahrten zulässige Stufe von 8 cm (alle 10 m) auch innerhalb einer Aufstellfläche liegen darf? Müsste doch eigentlich funktionieren, wenn sie parrallel zur Achse verläuft, oder? Explizit steht in der Rili nicht, dass es sein darf, aber auch nicth, dass es nicht sein darf, oder hab ich da was überlesen?
Danke im voraus.
MfG Nadja Ludwig.