erstmal vielen Dank für die Antworten.
Mit den 24 Betten gilt das Jugendheim zwar als Sonderbau, die Beherbergungstättenverordnung greift aber erst bei 30 Betten.
Man wird sich wohl dennoch an der BStättV orientieren.
Da sich es bei dem Gebäude um ein Bestandsgebäude handelt (Holzbalkendecke/Holztreppe), werden ohnehin
funkvernetzte Rauchmelder zur Kompensation installiert.
Die Küche geht direkt in den Treppenraum, eine dvs-Türe sollten doch genügen.
Desweiteren werden noch zwei Außentreppen als zweiter baulicher Rettungsweg
errichtet. Leider geht die eine Treppe an den bestehenden Fenstern eines Wasch/Duschraumes vorbei, hier wird eine Brandschutzverglasung gefordert.
Dies halte ich auch für etwas übertrieben, da die Brandlast in Waschräumen äußerst gering ist und zudem noch Rauchmelder installiert werden.
Nach BStättV würde ja sogar Anleitern als 2. Rettungsweg genügen, jedoch erfüllt die bestehende Treppe als 1 Rettungsweg nicht die Anforderung an eine notwendige Treppe.
Wie schätzen Sie die Situation ein?
Vielen Dank und viele Grüße
O. Gebhardt