Hallo Forum,
hier muss ich Müller wieder mal Recht geben: ..hier geht es wieder mal etwas drunter und drüber....
erst mal die Basis ermitteln: GK? bei GK 3 keine besonderen Probleme - mit T30/F30-RS zum Treppenraum;
Sonderbau ok! M-SchulBauR ist nicht anzuwenden, da Erwachesenenbildung;
Beitrag Herr Vonhof:
Ihre Aussage ist so nicht ok; die Größe von Türen ist in DIN 18100 mit 2,5 x 2,5 m definiert, sodass die 2,5 m doch ein Thema sind; und die Türen, um die es hier geht, sind mit Verwendbarkeitsnachweis "ABZ" für Feuerschutz und "ABP" für RS (wobei seit 2005 diese beides in Kombination im ABZ haben);
Dass Tore immer ein ABP haben ist auch Irrglauben, denn es ist abhängig von den Anforderugen: Feuerschutz hat auch bei Toren eine ABZ und RS ein ABP!
Bitte bei der Konzepterstellung das Hirn einschalten! Trotz Festlegungen von Daten in Bauordnung und Normen ist das nicht verboten! Stichwort: Schutzziel!
vorausgesetzt, die Baurodnung verlangt hier mehr als feuerhemmend (>GK3), dann muss man die Situation (mattes beschrteibt dies ja) betrachten und überlegen, ob eine Abweichung möglich und verantwortbar ist: es handelt sich um eine Hochschule (Bestimmungsgemäß keine schlafenden Nutzer), meist junge Menschen und ggf. ein paar ätere Dozenten; schnelle Evakuierung; wenn BMA, auch schnelle Alarmierung, wenn nicht, dennoch geringeres Evakuierungsrisiko;
Löschangriff: i.d.R. übersichtliche, großzügige Gebäudegeometrie; goßzügige Zugänglichkeit, ...
Versicherung? meist in Staats- oder Kommunenhand, die ihr eigener "Sachversicherer" sind;
also Faktoren, die auch eine Abweichung zulassen können;
wo liegt nun das Problem?
ich bin der Meinung, dass nicht der ein guter Fachplaner ist, der mit allen Mitteln und Trick versucht, die Bauordnung auszuhebeln und über "Spitzfindigkeiten" (firefly) noch irgendwelche zweifelhaften Lösungen durchzudrücken, sondern, wer eine ansprechende, optisch gute, aber auch verantwortbare(!) Lösung findet, die einerseits dem Betreiber, andererseits aber auch dem Nutzer eine Vorteil bringt; und da muss man sich nicht an §§ festklammern, sondern am Sinn der Bestimmungen: dem Schutzziel!
mfg
der Feuerteufel