Zur Ausgangsfrage: Ein klares Ja, diese Liste dürfen Sie sogar selbst erstellen....wo es keinerlei gesetzliche Regelung gibt, darf jeder Listen führen ( Datenschutz vorbehalten...). Sie sagt nur nichts aus.
Die Qualifikationen , die in Bayern erforderlich sind, stehen in der BayBO klar drinnen. Einen Fachplaner definiert und fordert die BayBO nicht. Bzgl. Gebäudeklasse 4 ist die Qualifikation nunmehr zumindest nicht durch reines Abwarten und Städteplanen erzielbar, sondern nur über eine Prüfung. Allerdings gibt es eine Besitzstandswahrung.
Wer Bauvorlagen grds. erstellen darf ( und prüfpflichtige BSNs sind Bauvorlagen ), das ist ja auch grds. und abschließend im Art. 61 BayBO geregelt.
Allerdings sollte der Vollständigkeit halber gesagt werden, daß man Architekt auch ohne Studium werden kann.