Hörsaal? Das klingt aber schwer nach Versammlungsstätte. Dann gilt nämlich die VStättVO! Wieviele Hörsäle/Seminarräume sind denn auf den Flur angewiesen?
Rein vom Arbeitsrecht brauchen Sie dauerhaft 1,2m lichte Breite ohne Einschränkungen (ASR A2.3).