Hallo Forum,
folgende Situation:
In einem Neubau ist am höchsten Punkt des Treppenhaus ein RWA mit 1,0 qm Lüftungsquerschnitt gefordert. Allerdings benötigen wir da zwingend einen außenliegenden Sonnenschutz. Zwei Möglichkeiten: 1. flexibler Sonnenschutz (Raffstore), der bei Alarm hochfährt - benötigt aber u.U. ein Notraffungssystem. 2. feststehender Sonnenschutz, der unbeweglich ist und damit allerdings den Lüftungsquerschnitt beeinträchtigt.
Die Frage ist nun, ist ein feststehender Sonnenschutz vor RWAs prinzipiell überhaupt zulässig, oder muss das im Einzelfall mit der Brandschutzbehörde geklärt werden?
Und weiß jemand, wie man diese Beeinträchtigung berechnet, oder ob man sie berechnen lassen kann?
Bin für jede Hilfestellung dankbar.
Besten Dank schon mal im Voraus!
Gruß
Philipp