Hallo Markus,
dabei könnte es sich um "vollwandige" - Türen nach bayerischer Bauart handeln; zu dem Zeitpunkt gab es in Bayern keine Forderung nach Rauchschutz n. DIN 18095, sondern es wurden überweigend "vollwandige" eingebaut; damit das Glas auch den Anforderungen standhält, wurde die Verglasung in Bauart G-Verglasung (Pyran S) eingebaut;
wenn es "rd"-Türen sein sollten, wurde i.d.R. zusätzlich eine Bodendichtung verlangt;
welche Anforderung benötigen Sie heute nach neuem Konzept?
- siehe auch den Beitrag: rauchdichte Türen 1992 von CADDY und die Antworten;
ggf. lassen sich die Türen (mit Abweichungsantrag) auf RS aufrüsten, jedoch ohne Verwendbarkeitsnachweis - daher mit Abweichungsantrag (Abweichung von BayBO, Abschnitt III, Art. 17);
mfg
der Feuerteufel