das soll jawohl öfter vorkommen:
meine persönliche Meinung:
- Sie haben den Auftrag Kabel zu verlegen.
- wenn Sie erkennen und/oder aufgrund Ihrer Fachkunde erkennen müssen, dass die Wände Brandschutzanforderungen haben, müssen Sie darauf hinweisen.
- wenn z.b. in diesen Wänden an anderen Stellen Feuerschutztüren oder Brandschutzklappen eingebaut sind ist das sowieso klar
- wenn Sie das nicht erkennen, sollten Sie das Ihrem Auftraggeber unbedingt sagen und sich das dann entsprechend bestätigen lassen
- wenn das Ergebis ist, ja es sind Wände mit Brandschutzanfordeungen ist zu klären, welche Anforderungen ( S 30,60,90 ) und dann sollten Sie dem Auftraggeber sagen, dass Sie ihm gern ein Angebot für eine Zugelassene Schottung unterbreiten. ( wie firefly schon sagt )
- wenn dann, wie Bluemels mutmasst noch weitere Dinge "im Argen" liegen, die Sie als nicht korrekt erkennen, oder erkennen müssen, sollten Sie dem Auftraggeber auch hier gleich ein Angebot mit einer entsprechenden Konstruktion und mit entsprechendem amtlichen Nachweis unterbreiten.
Gaby B.