Hallo Leute,
Folgender Sachverhalt:
Es wurde ein Faltschachtelwerk errichtet F-0. Um eine kontinuierliche Beschickung dieses Werkes zu gewährleisten,soll im Abstand von 13m ein Hochregallager F-0 mit einer Gebäudehöhe von 28m (Lagerhöhe 23m) mit vollautomatischer Beschickung errichtet werden.Sämtliche brandschtztechnischen Maßnahmen wie Brandfrüherkennung,Besprinklerung entsprechend den Normen,Einhaltung der Rettungsweglängen etc.wurden in beiden Objekten eingehalten.Der Sachversicherer und das ist ein amerikanischer Versicherer,hat keine Einwände.
Es wird jetzt ein Mindestabstand von 20 m verlangt,mit Verweis auf die VDI-Norm 3564 "Empfehlungen fürden Brandschutz in Hochregallagern"die
a) in Thüringen nicht eingeführt ist
b) nur eine Empfehlung darstellt
Da das Gelände größere Abstände nicht hergiebt,wäre die Errichtung des Hochregallagers fraglich und der Weiterbetrieb des Faltschachtelwerkes nur beschränkt möglich.
Das kann, meiner Ansicht nach nicht sein.
Über eventuelle Argumentationshilfen wäre ich sehr dankbar.
MfG
Volker