Hallo Hr. Vonhof
im vorliegenden Fall geht es um ein Produktionsgebäude für Peroxide, das Gebäude ist elektrisch komplett in Ex-Ausführung gebaut, Ursache dafür ist die Anordnung der Produktions- und Rohstoffanlagen (Lösemittel etc.) und die Erfordernis von Umbauten, die dann ggf. eine aufwändige Änderung der Installationen nach sich ziehen.
Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass der gesamte Bereich auch ständige Ex-Zone (1 oder 2 nach ATEX) ist. Vielmehr ist es erforderlich, über die Gefährdungsanalyse festzustellen, in welchen Bereich eine Ex-Zone herrschen kann oder nicht und dies im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung in Form von Ex-Zonenplänen zu dokumentieren, so ist das auch in meinem Fall geschehen.
Daher trifft Ihre Aussage zu 1. zu, der Aufwand, den man hierfür treiben muß, ist ja nicht unerheblich.
Zu Ihrer 2. Frage:
Sie haben grundsätzlich Recht mit Ihrer Aussage, übertragen auf mein Beispiel:
Der (Ex-)Produktionsbereich ist nur für Anlagenpersonal zugänglich, die angesprochene Tür liegt innerhalb eines Gebäudes in der Brandschutzwand zwischen zwei verschiedenen Produktionsanlagen und wird als Durchgang für Analysen, Bedienung genutzt.
Alle "Besucher" (Handwerker, Betriebsfremde) können die Anlage erst nach Anmeldung in einer zentralen Meßwarte und teilweis nur in Verbindung mit einem Arbeitserlaubnisschein betreten.
Daher ist im vorliegenden Fall die offene Tür kein Gefahrenpotential hinsichtlich Brandstiftung oder Unfällen in Unkenntnis der Gefahren und ein Offenhalten und die Kennzeichnung unproblematisch.
Gruß
Protego