Diese Antwort:
Sehr geehrter Herr Stinglwagner,
vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 18.11.2010, ob Sie auch in Sachsen-Anhalt berechtigt sind, Brandschutznachweise aufzustellen.
Nach § 65 Abs. 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (s. Anlage) gelten Eintragungen in anderen Bundesländern in Sachsen-Anhalt entsprechend. Sofern Sie die Voraussetzungen des § 65 BauO LSA erfüllen, dürfen Sie hier Brandschutznachweise aufstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag