Hallo Volker,
Sorry, der erste Satz von mir war etwas überspitzt. Aber trotzdem: Es hat doch keinen Sinn, bei einem betreuten Wohnen auf die KHBauVO zu schielen.
Eine horizontale Entfluchtung wie von MarKe vorgeschlagen ist doch ein Wunschdenken, welches sich in einem "normalen" Wohngebäudegrundriss (und das ist Dein betreutes Wohnen sicher) doch nicht wirklich realisieren lässt.
Letztendlich ist doch dann ein zweiter Treppenraum die einzige Alternative. Und hier stellt sich die Frage, ob das dann verhältnismäßig ist oder ob es nicht doch ausreichend ist, den zweiten Rettungsweg über Anleitern sicherzustellen.
Denn bei der Bewertung des Risikos (im Sinne von Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadensausmaß) muss man doch abwägen:
1) Wird es nicht so sein, dass in allen Wohnungen immer bettlägrige Personen wohnen.
2) Ist es andererseits nicht auszuschließen, dass solche oder sonstige in ihrer Mobilität Eingeschränkte (in einer nicht bestimmbaren Anzahl) auch in einem "normalen" Wohngebäude wohnen.
3) Ist die angesprochene übliche "Mischung aus jung und alt" nur "statistisch" relevant; dem einzelnen Rollifahrer oder der einzelnen "Oma" nutzt diese Mischung herzlich wenig.
3) Wird man auch bei rüstigen >60-Jährigen oder Familien mit kleinen Kindern oder bei jemandem mit Gipsbein oder oder oder Probleme mit dem Anleitern haben.
4) Wird eine Rettung über den 2. Rettungsweg nur dann erforderlich, wenn Personen objektiv in ihrer Nutzungseinheit gefährdet sind (oder sich subjektiv gefährdet fühlen).
5) Hat die Feuerwehr letzendlich durchaus auch andere Möglichkeiten (Fluchthauben etc).
Was ich damit sagen will: Der zweite Rettungsweg aus dem Wohnbereich wird oftmals unglaublich überbewertet. Anleitern ist immer "sch..", daher auch der allerletzte Weg.
Und zu Brandopfern bei Wohnnutzung: Die sterben alle nicht, weil sie keine, falsche oder mangelhafte Rettungswege vorfinden oder "von der Leiter fallen", sondern ganz banal, weil sie vorher nicht aufwachen...
Insofern folgende möglichen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit:
1) Einbau einer Brandmeldeanlage, zumindest jedoch von Rauchwarnmeldern
2) Wohnungstüren ggf. T 30
Gruß
Werner Müller
PS: Und zu "betreutem Wohnen" wirst Du keine Regularien finden...was Du meinst ist "Gruppenwohnen", das ist jedoch etwas ganz anderes.