Sehr geehrter Hr. Schächer /bopas
manche Planer versuchen die in Bayern nicht eingeführte Krankenhausrichtlinie für Alten- und Pflegeheime anzuwenden. Dort ist der Meter vorhanden. M. E. ist dies überzogen und soll letztendlich dem Planer Sicherheit geben.
Alten- und Pflegeheime unterliegen (zumindest in Bayern) der LBO (und keiner Sonderbaurichtlinie), die Unterscheidung zu den Krankenhäusern wird durch die Novelle 2013 nochmals bekräftigt und den versch. Pflegeformen angepasst.
Ab 2013 werden hier die o.g. (öffenbaren) bodentiefen Fenster wie auch andere Elemente der Lochfassade brandschutztechnisch den brennbaren Profilen gleichgesetzt. Da wäre Ihr Vorschlag mit nb oder sogar B1-Textilien gar nicht so verkehrt.
mfg H. Miller