Hallo Thomas,
nach dem schächerschen Gepolter vielleicht dann doch etwas Konkretes:
1) Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen zu rettender Personenzahl und Podestgröße. Ganz im Gegenteil: Notleitern und -podeste müssen nach Norm mit einer deutlichen Kennzeichnung versehen werden, wieviele Personen das Ding maximal nutzen dürfen. Hintergrund: Abstürzende Notleiteranlagen bei mißbräuchlicher Nutzung.
2) Die DIN gibt als einziges Maß eine Mindesttiefe von 800 mm an (Abstand Geländer - Außenwand des Gebäudes).
3) Dieses Maß erscheint auch aus praktischer Sicht irgendwie nachvollziehbar; man muss sich ja auch irgendwie umdrehen können.
4) Die Höhe des Wartepodestes ist tatsächlich etwas kritisch zu sehen: Ohne Information warum das "damals" so gemacht wurde, würde ich die 8,5 m als mangelhaft einstufen. Insofern also: Tiefer legen! Das heißt weg damit. Dann musst Du das Ding auch nicht mehr dämmen.
5) Wie immer: Notleiteranlagen sind eine Abweichung zur BayBO, desweiteren legt die DIN fest, sich mit der Feuerwehr abzustimmen, also bitte tun.
6) Unabhängig ob DIN etc. pp.: Bei "alten" Notleiteranlagen sollte es im zwingendem Interesse des Bauherrn/Betreibers liegen, die Verkehrssicherheit nachweisen zu können. Insofern wird z.B. (bei Neubauten) in München der Nachweis eines Prüfstatikers gefordert. Es ist dringend anzuraten, dies auch bei bestehenden Notleiteranlagen zu veranlassen. Es ist nämlich blöd, wenn das Ding von der Wand fällt.
Gruß
Werner Müller