Hallo,
mein Problem ist eine vorhandene notwendige Treppe, Baujahr ca. 1900, Wohnhaus, GK 5, Berlin. Gefordert ist feuerhemmende Bauweise.
Die Stufen sind Blockstufen aus Granit, die nach Abbruch sämtlicher Verkleidungen nun nackt daliegen und nach Wunsch des Bauherren auch nackt bleiben sollen.
(Die Unterkonstruktion aus Stahl wird F30 beschichtet.)
Frage: ist es sinnvoll, die Unterseite und Seitenflächen des Natursteins zu putzen, wie in div. alten Vorschriften gefordert oder ist es Unsinn, da die Gefahr bei Granit eher im Zerspringen durch Löschwasser besteht und das Löschwasser ja eher von oben auftrifft?
Besten Dank für Antworten- Susanne Völcker