Moin Teilnehmer,
"(kaum noch G30, sondern mehrheitlich Sicherheitsglas, da auch dieses offensichtlich die vorgegebenen Prüftemperaturen schadlos verkraftet)"
Es gibt immer wieder eine Vermengung von Begriffen wie ich feststelle.
Kurz: G30 sind auch Sicherheitsgläser! In der Regel ESG oder VSG.
Es gibt einen Hintergrund warum G30 - Anforderungen an RS-Türen zu stellen wären. Einige LBO haben das verankert und wird häufig in Bayern, NRW, NS gefordert.
Häufig jedoch aus einer Genemigungssituation heraus : Bestandsschutz!
In den späten 70er wurden RS-Türen überwiegend mit Drahtspiegelglas ausgerüstet. In den LV stand dann häufig sinngemäß: .... punktverschweißtes Drahtspiegelglas... G30. Damals (heute noch in der DIN 4102) wurde Drahtspiegelglas als G30-Glas eingestuft, ohne Zulassung oder Prüfzeugnisse. Die kamen erst später. Meist waren das Auflagen der Baugenehmigung.
Wenn heute eine solche Tür ausgetauscht werden muß, weil kaputt oder eine Modernisierung ansteht habe ich 2 Möglichkeiten:
1. Tür gem. DIN 18095 mit G-30 Glas
2. Tür gem. DIN 18095 und ESG oder VSG (wie im Prüfzeugnis)
Variante 1 hat den Vorteil, dass ich in diesem Fall nicht in den Bestandschutz eingreife!
Variante 2 erfordert eine Änderung der Baugenehmigung.
So sehen es zumindestens die ehem. Staatshochbauämter in NS.
Drahtspiegelglas darf heute in öffentlichen Bauten nicht mehr verwendet werden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Hahn