Folgender Sachverhalt .. bzw. meine Frage die sich daraus ergibt.
Das Bestandsgebäude das wir gerade planen ist etwa 10 Jahre alt.
In einer der Brandabschnittswände ist eine brandschutztür T90-RS mit Stahlzarge der Fa. Schoerghuber verbaut worden.
Die Brandwand stellt im momentanen Bauzustand auch die Trennung der Nutzungseinheiten dar.
Die Tür schlägt in Richtung der Nutzungseinheit auf die wir beplanen. Von der anderen Seite ist die Öffnung mit einer Feuerschutzplatte verschlossen worden. Die konstruktionsprofile an der die Feuerschutzplatte montiert wurden sind direkt an die Stahlumfassungszarge durch bohren und schrauben befestigt.
Das heisst die Stahlzarge hat Bohrlöcher.
Würde diese Tür nach zusammenlegen der Nutzungseinheiten, sprich Demontage der Brandschutzplatte die Zulassung T90 verlieren ??
Vielen Dank im Vorraus für den einen oder anderen Hinweis.