Hallo Feuerteufel,
es ist schon richtig, dass die Forderung nach rauchdichten Türen erst mit der 2008er Fassung in die BayBO aufgenommen wurde. Aber unabhängig davon war vorher schon DIN-geregelt definiert was rauchdicht wäre (wenn´s denn gefordert würde).
Den Beitrag von Caddy verstehe ich nun so, dass irgendwer (z.B. im Genehmigungsbescheid) 1992 in einem speziellen Einzelfall eine rauchdichte Türe gefordert hat.
Und damit war schon damals klar, dass diese Türe rauchdicht im Sinne der DIN 18095 als aaRdT sein musste.
Im Gegensatz zum 1992er Definitionsstand einer rauchdichten Türe ist die "Vollwandige" bis heute nicht genormt - insofern hinkt der Vergleich.
Stefan Blümel