Hallo,
wir haben einen Aufzug in einem Raum (Aula) vorgesehen, der zwei höhenversetzte Ebenen aufweisen soll und dort mit Geschossen in Verbindung steht. Der Aufzug erhält Türen nur zur dem einen Raum. Grundsätzlich kann, da Geschosse durch den Aufzug so nicht überbrückt werden, ein Aufzugsschacht entfallen.
Anforderungen zur Absturzsicherung sind berücksichtigt.
Dieses soll durch eine allseitige Ummauerung gewährleistet werden, die man sicher auch als Fachschacht bezeichnen könnte.
Da beißt sich die Katze in den S... .
Fahrschacht ist nicht erforderlich, dennoch ist soetwas ähnliches jedoch bauordnungsrechtlich nicht gefordertes bzw. definiertes vorhanden, Geschossabschluss nicht nötig.
Der Prüfingenieur fordert nun trotzdem Fahrschachttüren nach DIN 18091.
>>> Übersehe ich da irgendetwas?
Ich gehe davon aus, das ein Brand sich nicht derart schnell entwickelt, dass ich, einen Brand an allen Aufzugszugängen sicher ausschließend, den Aufzug besteige und im Schacht gefangen wäre. Der Schacht wird auch nichtbrennbar ausgeführt sein (keine bzw. geringste Brandlasten im Schacht).
Gruß