Hallo Frank,
"6.4.2 Brandlasten, die unberücksichtigt bleiben
[...]
d):
Trapezblechdächer nach DIN 18234-1 bis DIN 18234-4, wenn die äquivalente Branddauer tä ≤ 15 min nicht überschritten wird."
alternativ
Ziffer 6.4.2 c):
"Brennbare Bestandteile von Bauteilen, sofern durch eine durchgehende Schicht oder Ummantelung aus nichtbrennbaren Baustoffen sichergestellt ist, dass die brennbaren Teile während der rechnerisch erforderlichen Feuerwiderstandsdauer nicht zum Brandgeschehen beitragen (siehe E.7.3)."
wobei ich hier nicht wüsste, wie der Nachweis zu führen ist.
Gruß
Werner Müller