Hallo Herr Wittmann,
das m. E. beste Argument hierfür ergibt sich aus § 14 MBO "Bauliche Anlagen sind so .. und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und er Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird ...". Und das geht eben nur wenn man die Brandschotts vernünftig dokumentiert, zumindest was die ABZ einschl. Einbauanleitung angeht. Und sinnvoll ist natürlich auch, Nachinstallationen zu dokumentieren, um hier im Schadensfall den ordnungsgemäßen Zustand "Nachweisen" zu können.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer