Hallo,
ein Nutzer/ Inhaber einer Wohn- und Geschäftshausanlage BY möchte alle Fenster im 1.,2. und 3. OG mit Insektenschutzgitter ausstatten.
Zum Teil sind die Fenster auch als 2. Rettungs- und Angriffsweg der Feuerwehr vorgesehen.
Gibt es zu dieser Fragestellung "Fliegengitter" vor 2 Rettungsweg- Fenster schon Erfahrungen bzw. Vorgaben?
Muss man davon ausgehen, dass die möglicherweise eingeschränkte Anleiterbarkeit für den Bestand (Nutzer) eine konkrete Gefahr darstellt ?
Danke für Ihre Antworten