Hallo,
ich habe gerade die Anfrage zu bearbeiten, ob eine elektrische Weihnachtsbeleuchtung an den Innenseiten der Fenster eines notwendigen Treppenraumes in einem Bürohaus zulässig ist.
Es handelt sich um normale Glühbirnen (Lichterkette in Spannungsteilerschaltung) und der Betreiber versucht sowieso schon die Nutzung des Treppenfoyers auszuweiten.
Hat jemand außer der Brandlastfreiheit der Treppenräume noch etwas Munition für mich?
Danke und Grüße, Markus