Hallo verehrte Kollegen,
ich habe bei einem Bauantrag (Einbau von Büroräumen in ein Lagergebäude) in Rheinland-Pfalz offensichtlich versäumt, die "Formblätter A und B eines Sachverständigen für baulichen Brandschutz gem. §66 Abs.2 LBO" beizufügen...
Obwohl ich mich brandschutz- und verwaltungstechnisch nicht als ungebildet bezeichne, kenne ich diese Formblätter nicht. Auch das Finanzministerium führt diese nicht auf ihrem Formularserver, s´Googele fördert keine Hits zu Tage...
Kann mir jemand bitte auf die Sprünge helfen (bevor ich mich beim Bauamt blamiere)?
Danke vorab!