Wir sind ein mittelständisches Unternehmen u. planen eine Prod.-Erweiterung von 2100 m2 Grundfläche.
Die Fassade der aus dem Jahre 1978 bestehenden Gebäude muss hierzu geöffnet werden, sodass zusätzlich aus dem Bestand = 4570 m2 Grundfläche, als ein Brandabschnitt zugrunde gelegt wird.
Die Anforderungen der Industrie Bau Richtlinien des Neubaus sind einzuhalten.
Die bisherigen abgeschlossenen Brandschutztechnischen Maßnahmen im Bestand beinhalten:
-Flächendeckende vollautomatische BMA (Brandmeldeanlage).
-Flucht- u. Rettungswege gekennzeichnet mit Notstrombeleuchtung
-Trockenlöschleitung i. d. Treppenhäusern (Erleichterung der Feuerwehr)
-RWA im Bereich der Stahlbauten
-F 90-Brandbekämpfungsabschnitte im Bereich hoher Brandlasten wie z.B. Kartonagen
Wir haben keine Werksfeuerwehr, jedoch erreicht uns die örtliche Feuerwehr innerhalb der vorgeschriebenen 10 Minuten.
Über den an der Pforte ausgelegten Feuerwehreinsatzplan mit Laufkarte sind alle Gebäude zugänglich.
Ein Zielorientiertes Brandschutzkonzept ist bisher Grundlage aller o.g. Maßnahmen.
Wer kann mir folgende Fragen beantworten:
? Kann zum Thema ?Brandschutz? Bestandsschutz geltend gemacht werden und in welchem Ausmass?
? Alle Baumaßnahmen von den angrenzenden Gebäuden liegen länger als 30 Jahre zurück.
? Wie wertet ein Prüfsachverständiger den Bestand unter Einbezug der neuen Gesamtfläche?
? Welche Vorteile bzw. Nachteile bringt eine Brandlastberechnung und wie wird diese bewertet?
Gruss
Klaus1