Hallo zusammen,
herzlichen Dank für die Antworten. Das habe ich mir leider schon gedacht, dass die Milchglasfolie konform mit den Bauregeln geht.
Ich persönlich würde mir wünschen, dass Eingangstüren von Liegenschaften, Aufzugsschächte und -türen einsehbar verglast ausgeführt werden, damit man schon von außen Rauchentwicklung und/oder verunglückte Menschen schneller sieht. Nicht das noch die Leute an Rauchgasvergiftung kurz vor den rettenden Ausgang sterben. Auch gäbe die Einsehbarkeit die Chance Rauchentwicklung bereits im Stadium eines Entstehungsbrands durch Zufall zu entdecken. Vielleicht wird mein Wunsch ja eines Tages erhört.
> Allerdings darf die Haustür nicht abgeschlossen
> werden, da dies gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.
> Die Haustür ist ein Teil des Rettungsweges und muss
> jederzeit ohne zusätzliche Maßnahmen öffenbar sein.
> Sollte das Abschließen in der Hausordnung vorgegeben
> sein, ist dieser Punkt der Hausordnung nichtig
> (Verstoß gegen eine gesetzliche Vorgabe)!
Das ist eine sehr wichtige und interessante Information. Ich würde das gerne mal im Gesetz nachlesen und bitte um einen kleine Tipp mit einer Fundstelle.
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Michael