Ich verstehe das so, dass grundsätzlich die Baubehörde abzunehmen hat aber die Abnahme auch durch entsprechende staatl. anerkannte Sachverständige zulässig ist.
Soweit ich das bisher mitbekommen habe:
Wer die Kabelabschottung einbauen darf, wird im "allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis" angegeben. Derjenige hat dann eine Errichterbescheinigung bzw. eine Übereinstimmungserklärung vorzulegen (siehe Vorlage am Ende des Prüfzeugnisses). Diese wird dann dem Sachverständigen bzw. der Baubehörde vorgelegt.
Ob die Errichterbescheinigung auch von anderen als dem Errichter selbst ausgestellt werden kann, z.B. durch dessen eigene Prüfung, ist mir nicht erkennbar. Der s.a.SV wird dies sicherlich dürfen. In anderen Bundesländern gibt es noch die in bestimmte Listen der I. oder A.-Kammer eingetragenen Fachplaner. Grundsätzlich dürfen die das auch. Hier gibt es aber je nach Gebäudeklasse und Sonderbaustatus Einschränkungen.
Folgendes ist in der BauO NRW zu finden:
§ 82: Bauzustandsbesichtigung
(1) Die Bauzustandsbesichtigung zur Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen (§ 63) wird von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt. Die Bauzustandsbesichtigung kann auf Stichproben beschränkt werden und entfällt, soweit Bescheinigungen staatlich anerkannter Sachverständiger nach § 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 gemäß § 72 Abs. 6 vorliegen. ...