Hallo Andreas,
natürlich verliert man die Zulassung, wenn man an einer geprüften und zugelassenen Tür "Einfräsungen" vornimmt. Aber das ist doch trotzdem pragmatisch lösbar. Fat alle Hersteller bieten ihre T 30 Türen auch als T 30 RS Türen an. Unterschied zur "normalen" T 30 Tür ist dann, dass diese Rauchschutzabdichtung, die, beim Schliessen der Tür, automatisch nach unten fährt, die Rauchschutzfunktion übernimmt.
Also am besten den Türenhersteller befragen, ob er eine rauchdichte Variante für eben diese Tür anbietet, und wie die technische Lösung ist.
Dann wenn möglich, dass ganze bei der vorhandenen Tür, genau so machen, und dann hat man zwar immer noch die zugelassene Tür verändert ( was explizit nicht zulässig ist ) aber eben so, wie es der Hersteller auch gemacht hätte und in dieser Bauart seine Rauchschutzprüfungen auch irgendwann mal bestanden hat.
Das ist dann die Grundlage für eine Einzelfallgenehmigung durch die >Baubehörde.
Aber bitte nicht einfach so " einfräsen" , denn die Verantwortung, wenns zum Schaden kommt, liegt privat- und wenn´s "dicke" kommt auch strafrechtlich bei dem "Einfräser" also bei dem, der eine zugelassene Türkonstruktion zerstört hat, und weiss oder wissen musste, dass das nicht zulässig ist.
GB