Hallo Forumsmitglieder,
es geht um die Planung eines eigenständigen dezentralen
eingeschossigen Heizungshauses für eine Hackschnitzel-, Pelleheizung mit einer Gesamtnennwärmeleisung von >400 KW.
Einzuhalten ist der § 6 (Heizräume) der Feuerungsanlagenverordnung der besagt, dass Wände, ausgenommen nichttragende Aussenwände, und Stützen von Heizräumen sowie Decken über und unter ihnen feuerbeständig
ausgeführt werden müssen.
Knackpunkt an der Sache ist, dass das Gebäude in Holz(ständer)bauweise ausgeführt werden soll.
Bin im Brandschutzatlas fündig geworden, wonach für eine tragende raumabschließende Wand REI-M 90 mit Stoßbeanspruchung (Brandwand) ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis vorliegt.
Erreicht man mit dieser Brandschutzbekleidung eine feuerbeständige Bauweise (ist im Brandschutzatlas als Schnittzeichnung abgebildet, wobei dies für eine Brandwand gilt, und die H0lzständer dann weiter auseinanderliegen dürfen):
Beidseitig 2x 18 mm Gipskarton-Feuerschutzplatten, Spanplatten (19 mm) bzw. OSB-Platten (18mm), Mineralwolle Schmelzpunkt größer 1000°C, Holzbalken Dichte größer 350 kg/m?.
Kann die Decke in ähnlicher Bauweise ausgeführt werden?
Dürfen Installationen an der Wand befestigt/angebohrt werden?
Da das Gebäude evtl. mehrmals in Serie gehen soll, ist eine
einfache und kostengünstige Bauweise anzustreben.
Ist der Bauherr evtl. doch von einer anderen, massivern Bauweise zu überzeugen, oder ist das Bauvorhaben auch in Holzständerbauweise mit entsprechender Brandschutzbekleidung
realisierbar ?
Mit freundlichem Gruß vom Chiemsee