Hallo Zusammen,
die nachfolgende Frage soll nur behandeln, welches die korrekte Einstufung nach BauO NRW ist.
Siutation Einfamilienhaus freistehend aber "Gebäude mittlerer Höhe".
Sehe ich das richtig, dass die Einstufung nach § 29 in Spalte 1 erfolgt und somit keinerlei Anforderungen an an die Wände, Pfeiler und Stürtzen bestehen?
Gleiches dementsprechend auch für § 35 (Decken)?
Gruß
Wolfgang Cordier