dazu eine Frage an Franz Schächer:
warum ist so etwas eine technische Abweichung ? Ich habe gerade vor kurzem eine Brandwand ( habe Promat gewählt, wg.der Beratungskompetenz ) gehabt und diese hat als bauaufsichtlichen Nachweis ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfgzeugnis (AbP) der Materialprüfanstalt Braunschweig und ist gültig bis 23. August 2013. ( AbP Nr. P-3796/7968 MPA BS.
Diese Wand ist nach allen Kriterien einer Brandwand (incl, Bleischrotsack, darum ja das innenliegende Blech ) geprüft worden.
Bringt hier nicht die bauaufsichtliche Forderung (F 90 A + M ) die sich ja, hinsichtlich des M auf die zukünftige europäische Forderiung bezieht
(EI-M 90 für nichttragende bzw REI-M 90 für tragende Brandwände ) alle unnötig durcheinander ?
.......... und ist es jetzt eine "technische Abweichung " ?
GB