Hallo
erstelle gerade ein BSK, für die Erweiterung eines kleinen Feuerwehrgebäudes.
Das bestehde Gebäude befindet sich einseitig direkt an der Grundstücksgrenze.
Etwas vor dem Gebäude befindet sich ein Nachbargebäude, auch auf der Grundstücksgrenze. In der Grenz- bzw. Nachbarwand, deren Qualitäten ich nicht kenne, befindet sich ein Fenster.
Im Brandüberschlagsbereich von ca. 3,00m von diesem Fenster befindet sich, rechtwinklig zur Grenze, meine bestehende Treppenraumfassade mit Hauptzugang, Flucht- und Rettungsweg.
Die Situation besteht schon seit Jahr und Tag, etliche Feuerwehrleute haben die Tür im Brandüberschlagsbereich begangen. - Nun muss ich eine erhebliche Erweiterung bewerten und weiss nicht so recht wie ich mit der Situation umgehen soll.
Bin ich verpflichtet, für diese wahrscheinlich konkrete Gefahr, auf meinem Grundstück aufwändige Kompensationsmaßnahmen vorzusehen ?
Muss ich vieleicht den Nachbarn anschwärzen ?
Oder muss mich eine wiederrechtliche Bauausführung des Nachbargrundstückes nicht stören ?
Gruß,
J.Peters