Hallo Blumenschein,
ein Rechentool, welche alle evtl. Türkombinationen auf beliebig große Flächen berechnet kenne ich nicht. Ich glaube, dass ist aber auch nicht erforderlich, oder?
Die beiden Herren vor mir haben es ja schon geschrieben:
Maximale Personenzahl / 200 (600) = Anzahl der 1,2 m breiten Türen
(ups? doch eine Rechenformel ;-)).
Scherz beiseite ..
Vorschrift:
Mindestens 2 bauliche Rettungswege möglichst entgegen gesetzt!
Mindestbreite 1,2 m (weitere Staffelung in 0,6 m Schritten für je 100 Personen)
Weitere Einschränkungen gibt es nicht.
Die Verteilung hängt von den Möglichkeiten ab, jedoch sollte man sich immer vor Augen führen, dass hier die Flucht von Personen ?gesichert werden soll?. Das bringt aus meiner Sicht auch eine gewisse Verantwortung von Bauherr, Architekt und Sachverständigem mit sich.
Folgende Situation:
Versammlungsstätte zulässig nach Fläche 1400 Personen im EG
(und das haben Sie schon u. U. bei einem nur 700 m? großen Versammlungsraum)
Foyer mit 3 Türen a 2,4 m Breite ins Freie,
Eine weitere Türe neben der Bühne unmittelbar ins Frei 1,2 m
Ergebnis:
3 x 2,4 + 1,2 = 8,4 m
8,4 m/ 1,2m = 7
7 * 200 = 1400
Also, nach der Rechnung der Rettungswegbreiten ist die Personenzahl auch zulässig
Jetzt befindet sich im Foyer die Garderobe, und von dort geht es in den Versammlungsraum durch Türen 3 x 2,4 m.
Nun brennt plötzlich die Garderobe und das Foyer ist sehr schnell verraucht.
Dann sind plötzlich 1400 Personen auf einen 1,2 m breiten Rettungsweg angewiesen.
Sehen wir jetzt noch nicht einmal den Rauch der in den Versammlungsraum eindringt als das schlimmste an, sondern die Reaktion der Menschen. Bei unserer Planung des Weltjugendtages 2005 in Kerpen (der ja schließlich im Freien statt fand) war nicht der Rauch, sondern aus irgendwelchen Gründen flüchtende Personen das Problem ein zu bearbeitendes Risiko.
Und wir wissen auch nicht erst seit Duisburg, dass ein (Groß-)Teil der bei einer Entfluchtung zu Tode kommenden nicht an einer Rauchvergiftung ersticken, sondern an der Enge im Gedränge.
Daher Stellt sich für mich die Frage, muss sich ein Fluchtwegkonzept mit einem Entwurfskonzept vertragen?
Oder ist es eher anders herum richtig?
Wenn das Entwurfskonzept nicht mit einem Fluchtwegekonzept überein passt dann kann es aus meiner Sicht nicht umgesetzt werden oder muss zu Beschränkungen führen.
Gruß
Wolfgang Cordier
ein Rechentool, welche alle evtl. Türkombinationen auf beliebig große Flächen berechnet kenne ich nicht. Ich glaube, dass ist aber auch nciht erforderlich