Guten Tag zusammen,
ich habe ein Problem mit der Rauchableitung in innenliegenden Räumen (keine Kellerräume):
Es handelt sich um einen quadratischen Grundriss eines Bürogebäudes (Schleswig-Holstein,Gebäudeklasse 3, kein Sonderbau, 3 Geschosse, kein Keller). An den Außenwänden sind die Büroräume angeordnet. Im Kern des Gebäudes befinden sich Technik-, Lagerräume und die Teeküche. Zwischen den Büroräumen und dem Kern befindet sich der notwendige Flur.
Ich habe also keine Möglichkeit den Rauch aus diesen Räumen über Fenster abzuleiten.
Die Räume im Kern haben eine Fläche von insgesamt etwa 195 m? (netto).
Muss ich in diesen Räumen für eine Rauchableitung sorgen?
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basiert das?
Gruß, CS