Hallo,
den Sachverhalt sehe ich hier einfacher.
Die Bauordnung will, daß das Treppenraumdach einen Feuerwiderstand hat, sofern die Treppenraumwände nicht bis hoch gehen, und damit Feuer/Rauch von neben oder drüber liegenden Räumen (z.B. Dachboden) in den Treppenraum gelangen könnten.
Die Rauchableitungsöffnung über dem TR muss keiner brandschutztechnischen Norm entsprechen und braucht keine Zulassung, gerade so wie bei einem Fenster oder irgendeiner, ungenormten, von Hand (vom Treppenpodest aus) öffenbaren Klappe.
Die Lichtkuppel muss keine harte Bedachung sein.
Sie darf aber nicht brennend abtropfen.
Also Planung hier "nur" nach a.a.R.d.T.
M. Koeppen