Vorsicht!
beachten Sie die Richtlinie für Feststellanlagen (FSA) des DIBt und die Zulassungen der Feststellanlagen;
i.d.R. bedeutet dies: Auslösung der FSA autark über eigene Rauchmelder (in TG auch ggf. Wärmemelder, wegen Staubentwickllung); zusätzlich kann der Abschluss durch einen Impuls der BMA freigeschaltet werden;
ob dies Sinn macht, muss im Einzelfall geprüft werden; jedenfalls kann ich durch die BMA nicht die autarke Auslösung der Feststellanlage ersetzen;
diese Lösung ist erst in der neuen EN-Norm geplant, als Ausführung "Bauart 2"; doch diese Norm ist erst Entwurf in der Einspruchsphase und ob sie so kommt, mag ich bezweifeln; es gibt dort zu viele Ungereimtheiten in dem Entwurf;
mfg
der Feuerteufel