Tach Kollegen,
Die Thematik des "fremden Zugriffs auf Schutzbefohlene" kocht gerade (auch dank auch der medialen Unterstützung von Frau zu Guttenberg) ziemlich hoch. Das führt in Sachen Brandschutz zu folgendem Problem.
Wir haben in einen Büro- und Geschäftshaus (GKL 5) im OG eine Grundschule über zwei Geschosse. Zwei bauliche Rettungswege sind vorhanden, wobei eine Treppe als schulinterne Treppe genutzt wird. Diese ist aber immer noch ein Nottreppenhaus für die weitere OG´s und die Nutzer der öffentlichen Tiefgarage (Zugang nur über Fluchtwegterminals).
Leider zeigt die Praxis, das der Alarm der Fluchtwegterminals nicht die erhoffte abschreckende Wirkung zeigt und weiterhin Leute von der Tiefgarage in dieses Treppenhaus gehen.
Zur Zeit steht deshalb ständig ein Mann vom Sicherheitsdienst im Treppenhaus. Das freut zwar die Eltern, ärgert aber den Betreiber.
Die Türen der anderen NE in den OG´s werden jetzt überwacht (Alarm in der Schule)!. Von "unten" (TG) soll jetzt eine Gittertür im Bereich eines Treppenpodestes eingebaut werden und dabei bekomme ich Bauchschmerzen.
Wie soll man die Tür zulässig sichern, so dass kein Fremder hoch kommt, aber der Feuerwehr im Brandfall nicht der Angriffsweg versperrt ist?
Hat jemand so etwas schon mal konzipiert oder würdet Ihr die Finger davon lassen? Bin auf Eure Meinungen /Vorschläge gespannt.
MfG
André Stephan