Sehr geehrrer Herr Klein,
vor einigen Jahren hatte ich ein Brandschutzkonzept für einen Kindergarten zu erstellen und mir zwecks Information ein Buch über Kindergärten besorgt, das so weit ich mich erinnern kann von der Bayr. Baubehörde herausgegeben wurde. Darin waren mehrere Beispiele enthalten von Kindergärten mit Notrutschen zur Evakuierung von Gruppenräumen, die im ersten Obergeschoß lagen. Der Höhenunterschied betrug maximal 3 Meter. Hier wurde darauf verwiesen, dass die Kinder ständig den Gebrauch der Rutschen (oder Röhren) üben sollten, um im Ernstfall keine Angst zu haben.
Die von Ihnen angedeutete Höhe von mehr als 8 Metern, bedeutet, dass der Kindergarten im 3. oder 4. Stockwerk eines Gebäudes liegen soll. Ich kann mir nicht vorstellen, wie eine Rutsche ausgebildet sein könnte, die eine sichere Überwindung eines derart großen Höhenunterschieds erlauben würde. Selbst die in Schwimmbädern anzutreffenden Wasserrutschen dürften sich unterhalb dieser Grenze bewegen und werden auch nicht von 3-Jährigen benützt, die in jedem Kindergarten anzutreffen sind.
Nach hiesigen Bestimmungen ist ein Kindergarten, der nicht zu ebener Erde liegt in jedem Fall ein Sonderbau (auch wenn nur ein Kind dort betreut wird) und ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie eine Baugenehmigung für eine Anlage mit einem derart rekordverdächtigen 2. Rettungsweg erhalten.
Gruß Günter Merkl