Liebe Kollegen,
die Geschosse eines Mehrfamilienhaus - GKL 4, Bayern - werden über mehrere außenliegende Treppenräume (TRe) erschlossen. In den Geschossen sind offene Gänge (Laubengänge) angeschlossen, welche die Wohnungen anbinden.
Nun werden die TR mit Öffnungen ins Freie (Fenster entfallen) erstellt (0,5m2 sind erfüllt) und in den Geschossen die Türen in den TRen zu den offenen Gängen weg gelassen.
Wird damit der offene Gang zum offenen Treppenraum, bzw. der außenliegende TR zur Außentreppe ohne TR?
D.h. ist es eine Treppe, die an Wandscheiben hängt, Podest und Geschossdecke hat, und ansonsten offen ins Freie ist?
Ich stehe hier auf dem Schlauch und hoffe auf Eure Hilfe.
Gruß