Man kann das auch verbal zusammenfassen: Jeder, der Bauvorlagen erstellt, muß nach Kenntnis und Erfahrung ("K+E") dazu geeignet sein (HBO § 49). Wer also, was leider der Normalfall ist, die HBO und die Brandschutz anforderungen n i c h t studiert hat, ist nach K + E n i c h t geeignet (weil nix gelernt) und darf keine BS Planungen machen. Trotzdem ist er für das, was er einreicht verantwortlich und der BS wird bei GK 1, 2 und 3 n i c h t geprüft (Prinzip Hoffnung, es wird schon klappen).
Die IngKH bietet seit 1997 einfache Seminare zum BS nach HBO an, seit 2000 auch ein umfangreiches Angebot zusammen mit der Feuerwehr für Regelbauten UND Sonderbauten in 10 Tagen, Übungshalbtag und Prüfung. Damit kann man BS lernen und mit erfolgreicher Prüfung belegen, daß man Kenntnisse hat.
Hat man dann noch ein paar Planung mit BS selbst gemacht, hat man auch Erfahrung.
Wenn man mindestens 3 Objekte GK 4 oder 5 mit eigener Planung vorlegen kann, die aus min 3 Jahren stammen, kann man eine mindestens 3 jährige Erfahrung nachweisen. Bei Vorlage des Prüfungszeugnisses reichen auch 2 Objekte. Dann wird man "Nachweisberechtigter BS" und darf auch GK 4 ungeprüft einreichen. N u r GK 5 wird immer geprüft.
Bei Schall + Wärme + Statik ist es ähnlich: man muß eine 3 jährige "K + E" nachweisen durch Vorlage entsprechender Objekte, siehe Antragsliste, und wird danach anerkannt oder nachgefragt oder abgelehnt.
Unser Bestreben in den Seminaren "Fachplaner BS IngKH" ist es, den Teilnehmern in 10 Tagen x 8 Std. die HBO beizubringen und die wichtigsten sonstigen RiLi, VO, ETBs, daß sie dann eigenständig lernen und arbeiten können. mfg Schächer / Seminare IngAH + Prüfungsausschuß Nwb BS