Die Frage lautet doch eigentlich: kann man eine Großgarage durch F90/T90-Unterteilung zu einer Aneinanderreihung von Mittelgaragen machen?
Aus dem Bauch heraus: Nein
Aber wenn´s um Vorschriften geht:
Aus GaStellV (z.B. §2) leite ich ab, dass Garagen über Zu- und Abfahrten (und nicht über andere Garagen) mit der öffentlichen Verkehrsfläche verbunden sind.
Auch gibt es Regelungen in der GaStellV, die nicht unmittelbar den Brandschutz betreffen (§ 14 (6)) und bei denen sehr wohl eine Unterscheidung zwioschen Mittel- und Großgarage gemacht wird.
Hier würde das T90-Tor auch bei hoher CO-Konzentration offen bleiben, ohne dass in der "Mittelgarage" entspr. Einrichtungen zum Schutz der Nutzer vorhanden wären.
Stefan Blümel