Bauliche Situation:
Nutzung "Grundschule 1-4 Klasse" Ganztags
Standort Hessen
1.OG Linke Seite im Uhrzeiger
F90 Brandwand, TR, Lager, Ruheraum,1.Gruppenraum, Material
(und wieder zurück) 2.Gruppenraum, Leiterin, WC und wieder F90 Brandwand. Der vorh. Flur ist ein innenliegender Stichflur. Höhe OKFB ca. 5.5 - 6 m, BGF ca. 315 m2, Brandmelder vorhanden
1.RW: über den vorh. Flur in den notw. TR
2.RW: über den gleichen Flur in den 2. Bauabschnitt
Achtung! Es wurde kein notwendiger Flur ausgewiesen.
1.OG Rechte Seite
Flurlänge ca. 23 m, BGF ca. 380 m2, hat bei den Renovierungsarbeiten eine Stahl-Außentreppe erhalten.
Hier befinden sich einige Aufenthaltsräume auf der einen Flurseite und 2 Speiseräume und eine Ausgabeküche auf der anderen Flurseite.
Es wurde ebenfalls kein notwendiger Flur ausgewiesen.
Frage: Kann die 400m2 Regel aus den Büro- und Verwaltungsflächen angenommen werden? Dadurch ergeben sich baulich erhebliche Vereinfachungen. Meine Meinung ist allerdings, dass diese Regelung nicht greifen kann.