Sehr geehrter Herr Fleischhauer,
sehr geehrter Herr Müller,
der Ausgangspunkt Rohrbefestigung ist zwar ein kleiner. Es kann sich ja die Rede jetzt davon etwas lösen, da mir scheinbar niemand eine Quelle nennen will.
Vielleicht taugt er aber für ein paar weitere Gedanken, die sicher irgendwas auch mit aaRdT. und auch Bauüberwachung/Qualitätssicherung zu tun hätten. In meinem (Haftungs-)verständnis, Herr Müller, ist Theorie und Praxis quasi hier wieder verknüpft, weil es scheinbar (in der Praxis) einbaubare Produkte gibt (wieweit zugelassen, muss ich eben in Erfahrung bringen), die der Theorie Rechnung tragen. Was der SHK-Planer halbwissend gerade nicht denkt, kann, ja darf mir als Sachverständiger wahrscheinlich nicht egal sein.
Wo ist die Grenze zwischen normalem Hochbau und Industrie-/Kraftwerksbau ?
Welche Rohrlängen über welchen Brandlasten sind bedenklich für das Schott, wenn sich nicht unbedeutende Fachleute im Planungshelfer der Firma mit drei Os äußern und sagen, es gibt eine technische Lösung? Wird nicht wie so oft der Weg zu gehen sein, sich auf die sichere Seite zu schlagen und das Produkt, mit Verwendbarkeitsnachweis, einzubauen.
Werden nicht demnächst Kontrolleure über Baustellen laufen und den Zulassungsstrichcode der Ver- und Anwendbarkeitsnachweise einscannen (für das digitale FM-Gebäudemodell oder bei Fehlen für eine Mail an die Rechtsabteilung des Bauherrn).
Mit freundlichen Grüssen
Ulrich Starzyk