Gegenthese:
Die Klingel dient dem Betrieb des Treppenraumes, weil genau dort soll die Klingel ja auch gehört werden, daher nach Ziffer 3.2.1 MLAR zulässig...
Im Ernst: Bitte gesunden Menschenverstand einschalten. Die Klingel wird mit Schwachstrom betrieben...was soll denn da passieren (außer dass in Schächerland die Limba einfach durchbrennt, aber das war hier nicht die Frage).
Und zur Klingelleitung: Arghhh...die muss (natürlich) 15 mm unter Putz, denn wenn die durchbrennt, hört man nicht, wenn die Feuerwehr klingelt wenn´s brennt...
Gruß
Werner Müller,
der mit seiner These recht haben wird, dass es bald neben der MLAR keine wirklich zu beachtende Brandschutzvorschrift mehr geben wird, weil die ja sooo wichtig ist.