Hallo,
bin auch der Meinung von Hr. Koeppen. Habe gerade in der brandenburgischen Bauordnung kurz nachgeschaut. Ich finde es steht eindeutig geschrieben.
BbgBO §29Erster und zweiter Rettungsweg
"(2) Für Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über mindestens eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg muss eine weitere notwendige Treppe oder eine Außentreppe sein.
(3) Bei Gebäuden geringer Höhe darf der zweite Rettungsweg eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. Bei Gebäuden mittlerer Höhe darf der zweite Rettungsweg eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte, wie Hubrettungsfahrzeuge, verfügt. Bei Gebäuden oder Nutzungseinheiten, die für eine größere Zahl von Personen bestimmt sind, sind die Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden."
Anleitern geht nach der obigen Aussage nicht, also ist eine zweite notwendige Treppe erforderlich.
§30 Treppen
"(3) Jede notwendige Treppe muss in einem eigenen Treppenraum (notwendiger Treppenraum) liegen. Für die Verbindung von Geschossen innerhalb von Wohnungen oder Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 400 m2 Grundfläche sind notwendige Treppen ohne eigenen Treppenraum zulässig, wenn in jedem Geschoss ein anderer Rettungsweg erreicht werden kann. Notwendige Treppen sind als Außentreppe zulässig, wenn ihre Benutzung im Brandfall nicht gefährdet werden kann.
(4) Notwendige Treppen sind in einem Zuge zu allen angeschlossenen Geschossen zu führen; sie müssen mit den Treppen zum Dachraum unmittelbar verbunden sein. Dies gilt nicht für Gebäude geringer Höhe.
(5) Notwendige Treppen müssen feuerbeständig, in Gebäuden geringer Höhe mindestens feuerhemmend oder aus nichtbrennbaren Baustoffen sein. Für notwendige Treppen in notwendigen Treppenräumen oder als Außentreppen genügen Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen. Satz 1 gilt nicht innerhalb von Wohnungen oder Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 400 m2 Grundfläche in nicht mehr als zwei Geschossen."
Damit wäre auch geklärt, dass unter 400m? kein eigenes Treppenhaus erforderlich ist, und die Treppe feuerbeständig sein muss, weil mehr als 2 Geschosse miteinander verbunden werden sollen.