Hallo Zusammen,
@marKe:
danke für die Hinweise zu den DIN. Werde mal schauen, wer diesbezüglich etwas an (wohnlichen) Möbeln anbietet.
@FeuerHewi:
Bin auch schon auf Kutsch gestoßen, warte aber noch auf Rückmeldung.
Habe an anderer Stelle gelesen, das die Glasfasern zuerst von außen gut schützen, sobald diese jedoch doch beschädigt (auf Grund der Wärmeeinwirkung z.B. durch Zigarettenglut durchgebrannt oder geschmolzen) sind, es eben sehr abhängig von der Füllung ist ob ein solches Möbel als brandlastarm oder schwer entflammbar bezeichnet werden kann.
@Herr Schächer:
Das gemeinschaftliche Leben zu fördern halte ich genauso wie Sie für wichtig, was bei Neubauten evtl. vermehrt zu dem Raumgruppenkonzept führt. Im Bestand mit den alten Pfegeeinrichtungen mit überwiegend Fluren im Krankenhauscharakter und einzelnen Zimmern die zu Aufenthaltsräumen umfunktioniert wurden ist das schon schwieriger.
Stellen Brandlasten in solche Flure aber wirklich ein höheres Risiko dar als es vergleichbar bei Raumgruppen zugelassen wird?
Wo bzw. wie kann man die Grenze einer zulässigen Brandlast definieren?
Ist es nicht der Rauch der das eigentliche Risiko bildet?
Ist es dann nicht so, dass Türen ohne Selbstschließfunktion das gleiche Risiko darstellen wenn es in den zimmern brennt?
Mit der Betreuungsrichtlinie in NRW hat man eine Aussage zu Brandlasten in notwendigen Fluren getroffen. Ich hatte sie oben schon zitiert:
[...]In notwendigen Fluren können einzelne Einbauten, Ausstattungsgegenstände sowie Pflegedienstplätze und Sitzgruppen, insbesondere in Flurerweiterungen, zugelassen werden, wenn
[...]die Einbauten, Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenstände eine geringe Brandlast haben.
Hier hat sich das Ministerium klar geäussert:
Sie "können" zugelassen werden - müssen sie deswegen zugelassenw erden?
Wenn sie eine "geringe" Brandlast haben. Das wiederum ist in der Erläuterung so beschreiben, das es sich um Ausstattungsgegenstände handeln muss, welche überwiegend aus nicht brennbaren Materialien bestehen.
Gibt es so etwas und gleichzeitig auch noch so, dass die dort lebenden Menschen sich wohl fühlen?
Hinzu kommt noch, dass in den referaten der AGBF zu diesem Thema darauf hingewiesen wird, dass anders als früher, man vom Thema einer horizontalen Evakuierung aus Erfahrungswerten weg geht zu dem besseren Verbleib in den Zimmern.
Ist das Thema Flure als Rettungswege in solchen Einrichtungen mit diesen Krankenhausfluren noch mit dem selben Stellenwert zus ehen wie das sonst üblich ist?
Alle diese Überlegungen nützen jedoch nichts, wenn man nicht alle Beteiligten auf halbwegs eine Wellenlänge bringt. Die NRW Betreuungslrichtlinie sagt es ganz offen:
"Für die Bewohnerinnen und Bewohner sind es gerade diese Ausstattungsgegenstände, die die Lebensqualität und das Wohngefühl in einer Einrichtung erhöhen, für den Brandschutz können sie aber ein erhöhtes Gefahrenpotenzial bedeuten."
Ich denke, dass hier nur mit offenen und ganz von der bisherigen Denkweise losgelösten (mir schwebt da das ein oder andere durch den Kopf)Ansätzen, ein ausgewogenes Ziel erreicht werden kann. Das bedingt aber die Bereitschaft auf allen Seiten sich neuen Ansätzen zu öffen.
Wolfgang Cordier