Hallo Herr Koeppen,
bei Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen fordern wir im Hinblick auf das Schutzziel entweder rauchmeldergesteuerte BSK in den Flurwänden oder Lüftungsleitungen in F30 in den Fluren.
Hier handelt es sich um besonders schutzbedürftige Personengruppen, die auf Hilfe Dritter angewiesen sind.
Erst vorletzte Woche ist bei uns ein Pflegeheim abgebrannt. Ursache des Brandes war ein defekter Fernseher im Wohnraum. Eine aufgeschaltete BMA war vorhanden. Die Betreuer haben den Brand bereits vor Auslösung der BMA entdeckt; trotzdem sind 2 DG-Ebenen vollständig zerstört, Decken sind eingestürzt, Feuerwehrleute waren kurzzeitig vermisst.
Und alles, weil der Brand sich aus dem Zimmer in den Flur, in die Nachbarzimmer und in die Dachkonstruktion ausbreiten konnte. Es gab übrigens 33 Verletzte (Rauchgasintoxikation). Nachts wäre die Katastrophe vorprogrammiert gewesen.
Ok, lange Rede kurzer Sinn: Die Lüftungsanlagen können erhebliche Schwachstellen in solchen Gebäuden bilden. Natürlich kommen bei einer Katastrophe immer mehrere Aspekt zusammen, die schieflaufen. Aber im Einzelfall darf man, so denke ich, schon genauer hinschauen und sollte sich nicht auf rein formale Aspekte der einschlägigen Vorschriften und Technischen Regeln zurückziehen.
Wenns um Erleichterungen geht, ist so mancher ja auch immer schnell bei der Hand, abzuweichen.
Und dass ohne BSK oder F30-Kanäle für 30 Minuten Feuer und Rauch nicht in den notwendigen Flur eindringen können, ist doch eher eine gewagte Annahme. Gibts dafür Prüfzeugnisse oder Versuche?
Gruß
Matthias Bußmann