Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass ein geeigneter Untergrund vorhanden sein sollte.
Aber dann wiederum sehe ich die Situation vor Ort, wo in diesem Fall nur eine Trockenbauwand ohne weitere bauliche Maßnahmen in ein altes, bestehendes Gebäude als Treppenraumabschluss eingebaut werden soll, wo Holzbalkendecken vorhanden sind, die den erforderlichen Feuerwiderstand nicht besitzen(nur F30 anstatt F60).
Mit einer Abweichung dürfen die Decken auch so im Gebäude verbleiben, da sie keine potentielle Gefahr darstellen.
Entsprechend den Zulassungen der Trockenbauwand würde sogar eine F90-Wand eingebaut.
Eine örtliche Ertüchtigung der Decke dort wo die Wand darauf liegt halte ich für nicht gescheit, weil die Holzbalkendecke trotzdem die Trockenbauwand mitreißt, egal ob die Decke über der Wand bzw. die Decke unter der Wand zusammenfällt. Die Blecheinlage ist dann auch Quatsch.
Sinnvoll wäre eine F30-Wand ohne Blecheinlage auf die Dielung aufgebaut.
Gruß Frank