Hallo Herr Koeppen,
ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass man nur das als geprüft annehmen kann, was explizit als solches aufgeführt ist und leider nicht das, was der gesunde Menschenverstand für zugehörig oder selbstverständlich mitzuprüfen erachten würde.
Wenn ich eine Bescheinigung des SPrüfV-SV zu den Brandschutzklappen vorliegen habe, sagt das leider nichts belastbares aus zu
- Einbausituation (z.B. trockenbau, Bauteilstärken etc.)
- (fehlende?) Abhängung
- (fehlende oder falsch eingebaute?) Segeltuchstutzen
- (fehlenden?) Potentialausgleich etc.
- Revisionierbarkeit (total verbauter Einbau, unglücklich angeordnete Revi-Klappe etc.)
Ich weiß nur, dass die Klappe per se funktioniert.
Ausser etwas Konkreteres steht im Prüfbericht. Dann freue ich mich. Und empfehle diesen SV meinem nächsten BH.
Dass neben dem SV noch andere Pflichten haben und ggf. auch dafür haften ist ein anderes Thema.
Stefan Blümel